Website- und Marketingkosten gehören in deine GuV, aber viele Restaurantbetreiber wissen nicht wohin. Diese Kosten können sich auf €500-1500 pro Monat belaufen, daher ist es wichtig, sie richtig zu kategorisieren. In diesem Artikel lernst du Schritt für Schritt, wie du digitale Kosten korrekt in deiner Restaurant-GuV verarbeitest.
Wohin gehören Website- und Marketingkosten?
Website- und Marketingkosten sind Betriebskosten, keine Lebensmittelkosten. Sie gehören in den Bereich 'Sonstige Betriebskosten' oder 'Marketing & Werbung' deiner GuV.
? Beispiel GuV-Gliederung:
- Umsatz: €25.000
- Lebensmittelkosten (28%): €7.000
- Personalkosten (32%): €8.000
- Miete: €3.500
- Marketing & Website: €800
- Sonstige Kosten: €2.200
Nettogewinn: €3.500 (14%)
Verschiedene Arten von digitalen Kosten
Nicht alle Online-Kosten sind gleich. So kategorisierst du sie:
- Website-Wartung: Feste Betriebskosten
- Social-Media-Anzeigen: Variable Marketingkosten
- Lieferplattformen (Lieferando): Provisionen - von Umsatz abziehen
- Reservierungssystem: Feste Betriebskosten
Plattformprovisionen sind keine Marketingkosten
Viele Unternehmer rechnen Lieferando-Provisionen als Marketingkosten. Das stimmt nicht. Plattformprovisionen sind Umsatzminderung, keine Kosten.
⚠️ Achtung:
Eine Bestellung von €20 über Lieferando mit 25% Provision bedeutet: Dein Umsatz ist €15, nicht €20. Die €5 Provision ist keine Kostenposition.
Budgetierung für digitale Kosten
Eine übliche Aufteilung für digitale Restaurant-Kosten:
- Website & Wartung: €50-150 pro Monat
- Social-Media-Marketing: €200-800 pro Monat
- Google Ads: €300-1000 pro Monat
- Reservierungssystem: €30-100 pro Monat
? Beispiel ROI-Berechnung:
Google Ads Budget: €500/Monat
Zusätzliche Gäste durch Anzeigen: 50/Monat
Durchschnittliche Rechnung: €35
Zusätzlicher Umsatz: €1.750
ROI: €1.750 - €500 = €1.250 netto zusätzlich pro Monat
Monatliche vs. jährliche Kosten
Einige digitale Kosten zahlst du jährlich. Verteile diese über 12 Monate in deiner GuV, um ein realistisches Monatsbild zu erhalten.
- Domainname: €15/Jahr = €1,25/Monat
- Website-Hosting: €120/Jahr = €10/Monat
- Social-Media-Tool: €300/Jahr = €25/Monat
Tracking und Messung von Ergebnissen
Digitales Marketing ist messbar. Verfolge, wie viele neue Gäste du über jeden Kanal erhältst. So siehst du, welche Ausgaben rentabel sind und welche nicht.
⚠️ Achtung:
Marketing ohne Messung ist Geldverschwendung. Frag neue Gäste immer, wie sie dein Restaurant gefunden haben.
Wie verarbeitest du Website- und Marketingkosten in deiner GuV?
Erstelle eine separate Kostenposition 'Marketing & Website'
Fasse alle digitalen Kosten unter einer klaren Position in deiner GuV zusammen. Das schafft Übersicht und macht die Budgetierung einfacher.
Verteile Jahreskosten über 12 Monate
Rechne jährliche Kosten (Hosting, Domain, Software) in monatliche Beträge um. So erhältst du ein realistisches Bild deiner monatlichen digitalen Ausgaben.
Trenne Plattformprovisionen von Marketingkosten
Lieferando-Provisionen sind Umsatzminderung, keine Kosten. Notiere deinen Nettoumsatz (nach Provision) als tatsächlichen Umsatz in deiner GuV.
Messe die ROI jeder Marketingausgabe
Verfolge, wie viel zusätzlichen Umsatz jede digitale Ausgabe bringt. Kosten ohne messbares Ergebnis kannst du besser einstellen.
✨ Pro tip
Frag jeden neuen Gast, wie er dein Restaurant gefunden hat. So weißt du, welche digitalen Ausgaben wirklich funktionieren und wohin dein Budget fließen sollte.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel sollte ich für Website und Marketing ausgeben?
Sind Lieferando-Provisionen Marketingkosten?
Sollte ich Website-Wartung monatlich oder jährlich budgetieren?
Wie messe ich, ob meine Google Ads rentabel sind?
Wohin gehören Kosten für ein Reservierungssystem?
⚠️ EU-Verordnung 1169/2011 — Allergeninformation — https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj
Die Allergeninformationen auf dieser Seite basieren auf der EU-Verordnung 1169/2011. Rezepte und Zutaten können je nach Lieferant variieren. Überprüfen Sie stets die aktuellen Allergeninformationen bei Ihrem Lieferanten und kommunizieren Sie diese korrekt an Ihre Gäste. KitchenNmbrs haftet nicht für allergische Reaktionen.
In Deutschland überwacht das BVL die Allergenvorschriften gemäß LMIDV.
Konsultierte Quellen
- EU Verordening 852/2004 — Levensmiddelenhygiëne (2004) — Offizielle Quelle
- EU Verordening 853/2004 — Hygiënevoorschriften voor levensmiddelen van dierlijke oorsprong (2004) — Offizielle Quelle
- EU Verordening 1169/2011 — Voedselinformatie aan consumenten (2011) — Offizielle Quelle
- NVWA — Hygiënecode voor de horeca (2024) — Offizielle Quelle
- NVWA — Allergenen in voedsel (2024) — Offizielle Quelle
- Codex Alimentarius — International Food Standards (2024) — Offizielle Quelle
- FSA — Safer food, better business (HACCP) (2024) — Offizielle Quelle
- BVL — Lebensmittelhygiene (HACCP) (2024) — Offizielle Quelle
BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) — https://www.bvl.bund.de
Die in dieser Anwendung angezeigten HACCP-Normen dienen ausschließlich der Information. KitchenNmbrs garantiert nicht, dass die angezeigten Werte aktuell oder vollständig sind. Konsultieren Sie stets das BVL oder Ihre zuständige Behörde für die neuesten Vorschriften.
Geschrieben von
Jeffrey Smit
Gründer & CEO von KitchenNmbrs
Jeffrey Smit hat KitchenNmbrs aus 8 Jahren praktischer Erfahrung als Küchenmanager bei der 1NUL8 Group in Rotterdam aufgebaut. Seine Mission: jedem Restaurantbesitzer Kontrolle über die Lebensmittelkosten geben.
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