Arbeitskosten sind viel mehr als nur dein Bruttogehalt. Rentenbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge und andere Arbeitgeberlasten können deine Personalkosten um 30-40% erhöhen. Hier lernst du Schritt für Schritt, wie du die tatsächlichen Kosten für Personal berechnest.
Was gehört zu den Arbeitskosten?
Als Gastronomiebetreiber zahlst du mehr als das Bruttogehalt deiner Mitarbeiter. Die Gesamtarbeitskosten bestehen aus:
- Bruttogehalt: das Gehalt, das auf der Lohnabrechnung steht
- Arbeitgeberbeiträge: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Erwerbstätigenversicherung (etwa 17,9% des Bruttogehalts)
- Rentenbeitrag: Arbeitgeberanteil Rente (oft 50-70% der Gesamtprämie)
- Urlaubsgeld: 8% des Jahresgehalts
- Weihnachtsgratifikation: falls zutreffend
- Weiterzahlungsverpflichtung: Krankheit, Feiertage
⚠️ Achtung:
Viele Betreiber rechnen nur mit Bruttogehalt. Dann kommst du 30-40% zu niedrig bei deinen tatsächlichen Personalkosten aus.
Rentenbeiträge berechnen
In der Gastronomie gilt oft die Rentenkasse für Gastronomie und Catering. Die Rentenaufbau funktioniert wie folgt:
- Gesamtrentenbeitrag: variiert je nach Alter (oft 15-25% der Rentenbemessungsgrundlage)
- Arbeitnehmeranteil: meist 30-40% der Gesamtprämie
- Arbeitgeberanteil: meist 60-70% der Gesamtprämie
- Rentenbemessungsgrundlage: Bruttogehalt minus Freibetrag (€15.000 im Jahr 2024)
💡 Beispiel Rentenbeitrag:
Koch, 35 Jahre, Bruttogehalt €3.000/Monat:
- Jahresgehalt: €36.000
- Rentenbemessungsgrundlage: €36.000 - €15.000 = €21.000
- Rentenbeitrag (18%): €21.000 × 0,18 = €3.780/Jahr
- Arbeitgeberanteil (65%): €3.780 × 0,65 = €2.457/Jahr
Arbeitgeber zahlt: €2.457/Jahr = €205/Monat extra
Gesamtarbeitskosten berechnen
Die Formel für Gesamtarbeitskosten pro Mitarbeiter:
Gesamtarbeitskosten = Bruttogehalt + Arbeitgeberbeiträge + Rentenbeitrag Arbeitgeber + Urlaubsgeld + Sonstige Verpflichtungen
💡 Vollständiges Beispiel:
Kellnerin, Bruttogehalt €2.500/Monat:
- Bruttogehalt: €2.500
- Arbeitgeberbeiträge (17,9%): €448
- Rentenbeitrag Arbeitgeber: €120
- Urlaubsgeld (8% pro Monat): €200
- Krankenversicherungsrücklage (2%): €50
Gesamtmonatskosten: €3.318 (33% höher als Bruttogehalt)
Arbeitskosten als Prozentsatz des Umsatzes
In der Gastronomie betragen die Gesamtarbeitskosten oft:
- Fast Food / Casual: 25-30% des Umsatzes
- Restaurants: 30-35% des Umsatzes
- Fine Dining: 35-40% des Umsatzes
- Café / Bar: 20-28% des Umsatzes
⚠️ Achtung:
Wenn deine Arbeitskosten über 40% deines Umsatzes liegen, wird es schwierig, profitabel zu bleiben.
Arbeitskosten pro Stunde berechnen
Um zu wissen, was ein Mitarbeiter pro Stunde kostet:
Stundensatz = (Monatliche Gesamtarbeitskosten × 12) / (Vertragsstunden pro Jahr)
💡 Beispiel Stundensatz:
Koch mit Gesamtmonatskosten €4.200, 38 Stunden pro Woche:
- Jahreskosten: €4.200 × 12 = €50.400
- Vertragsstunden pro Jahr: 38 × 52 = 1.976 Stunden
- Minus Urlaub (25 Tage): 1.976 - 200 = 1.776 Stunden
Tatsächlicher Stundensatz: €50.400 / 1.776 = €28,38
Arbeitskosten digital verwalten
Viele Betreiber verwalten Arbeitskosten in Excel, aber das wird schnell unübersichtlich. Mit einem System wie KitchenNmbrs kannst du:
- Gesamtarbeitskosten pro Mitarbeiter erfassen
- Arbeitskosten als Prozentsatz des Umsatzes überwachen
- Break-Even-Punkt einschließlich Personalkosten berechnen
- Szenarien bei Lohnerhöhungen durchrechnen
Wie berechnest du Arbeitskosten einschließlich Rentenbeiträge?
Sammle alle Lohndaten
Notiere das Bruttogehalt pro Mitarbeiter und prüfe, welcher Tarifvertrag gilt. In der Gastronomie gilt oft der Tarifvertrag für Gastronomie und Catering mit spezifischen Rentenregeln.
Berechne Arbeitgeberbeiträge
Addiere zum Bruttogehalt: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Erwerbstätigenversicherung (zusammen etwa 17,9% des Bruttogehalts). Diese Prozentsätze können sich jährlich ändern.
Bestimme Rentenbeitrag Arbeitgeber
Berechne die Rentenbemessungsgrundlage (Bruttogehalt minus Freibetrag von €15.000). Multipliziere mit dem Rentenbeitragssatz und nimm den Arbeitgeberanteil (meist 60-70%).
Addiere Urlaubsgeld und sonstige Kosten
Addiere 8% Urlaubsgeld, plus eventuell Weihnachtsgratifikation. Rechne auch 2-3% extra für Krankheitsausfälle und Vertretungskosten ein.
Überprüfe das Gesamtprozentsatz
Die Gesamtarbeitskosten sind meist 30-40% höher als das Bruttogehalt. Prüfe, ob dein Ergebnis realistisch für deinen Betriebstyp und Standort ist.
✨ Pro tip
Überprüfe monatlich deine Arbeitskosten als Prozentsatz deines Umsatzes. Wenn dieser Prozentsatz steigt, kannst du rechtzeitig mit Personalplanung oder Preisanpassungen gegensteuern.
Selbst berechnen?
In der KitchenNmbrs App geht das mit wenigen Klicks. 7 Tage kostenlos, keine Kreditkarte.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel Prozent sollte ich auf das Bruttogehalt aufschlagen für alle Arbeitgeberlasten?
Rechne durchschnittlich 35-40% dazu für alle Arbeitgeberlasten. Dies umfasst Sozialversicherungsbeiträge, Rentenbeitrag, Urlaubsgeld und Krankheitsausfälle. Der genaue Prozentsatz hängt von Alter und Tarifvertrag ab.
Muss ich Rentenbeitrag auf das gesamte Gehalt zahlen?
Nein, du zahlst Rentenbeitrag nur auf den Teil über dem Freibetrag (€15.000 im Jahr 2024). Ein Gehalt von €30.000 hat also eine Rentenbemessungsgrundlage von €15.000.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter keine Rente aufbauen möchte?
In der Gastronomie ist Rentenaufbau meist über den Tarifvertrag verpflichtend. Mitarbeiter können sich nicht einfach abmelden. Prüfe immer die spezifischen Tarifbestimmungen für deinen Betrieb.
Wie berechne ich Arbeitskosten für Aushilfskräfte?
Für Aushilfskräfte gelten die gleichen Arbeitgeberbeiträge, aber oft kein Rentenbeitrag (je nach Vertrag). Rechne mindestens 20-25% zum Bruttogehalt für Sozialversicherungsbeiträge dazu.
Kann ich Arbeitskosten von meinem Gewinn abziehen?
Ja, alle Arbeitskosten (einschließlich Arbeitgeberbeiträge und Rentenbeiträge) sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Bewahre alle Lohnabrechnungen gut für die Buchhaltung auf.
Wie viel Prozent meines Umsatzes darf zu Arbeitskosten gehen?
In Restaurants sind 30-35% des Umsatzes für Arbeitskosten normal. Über 40% wird es schwierig, profitabel zu bleiben. Dies hängt von deinem Betriebstyp und Servicemodell ab.
⚠️ EU-Verordnung 1169/2011 — Allergeninformation — https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj
Die Allergeninformationen auf dieser Seite basieren auf der EU-Verordnung 1169/2011. Rezepte und Zutaten können je nach Lieferant variieren. Überprüfen Sie stets die aktuellen Allergeninformationen bei Ihrem Lieferanten und kommunizieren Sie diese korrekt an Ihre Gäste. KitchenNmbrs haftet nicht für allergische Reaktionen.
In Deutschland überwacht das BVL die Allergenvorschriften gemäß LMIDV.
📚 Konsultierte Quellen
- EU Verordening 852/2004 — Levensmiddelenhygiëne (2004) — Offizielle Quelle
- EU Verordening 853/2004 — Hygiënevoorschriften voor levensmiddelen van dierlijke oorsprong (2004) — Offizielle Quelle
- EU Verordening 1169/2011 — Voedselinformatie aan consumenten (2011) — Offizielle Quelle
- NVWA — Hygiënecode voor de horeca (2024) — Offizielle Quelle
- NVWA — Allergenen in voedsel (2024) — Offizielle Quelle
- Codex Alimentarius — International Food Standards (2024) — Offizielle Quelle
- FSA — Safer food, better business (HACCP) (2024) — Offizielle Quelle
- BVL — Lebensmittelhygiene (HACCP) (2024) — Offizielle Quelle
- Warenwetbesluit Bereiding en behandeling van levensmiddelen (2024) — Offizielle Quelle
- WHO — Foodborne diseases estimates (2024) — Offizielle Quelle
BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) — https://www.bvl.bund.de
Die in dieser Anwendung angezeigten HACCP-Normen dienen ausschließlich der Information. KitchenNmbrs garantiert nicht, dass die angezeigten Werte aktuell oder vollständig sind. Konsultieren Sie stets das BVL oder Ihre zuständige Behörde für die neuesten Vorschriften.
Geschrieben von
Jeffrey Smit
Gründer & CEO von KitchenNmbrs
Jeffrey Smit hat KitchenNmbrs aus 8 Jahren praktischer Erfahrung als Küchenmanager bei der 1NUL8 Group in Rotterdam aufgebaut. Seine Mission: jedem Restaurantbesitzer Kontrolle über die Lebensmittelkosten geben.
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